(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen ELCOMFUTURE, vertreten durch [Ihren Namen], [Adresse], [PLZ Ort] (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und verwandte Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Dienstleistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Einzelvereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenteilbeweises, schriftlich oder per E-Mail festzuhalten.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Auftragnehmer ist an seine Angebote 14 Tage gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Überweisung des vereinbarten Preises erfolgen.
(3) Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber, dass er diese AGB gelesen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien, insbesondere aus dem Angebot des Auftragnehmers und der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt folgende Hauptleistungen:
(3) Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung nicht:
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte (Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe und Zwischenstände innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und zu bewerten. Gibt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Entwürfe als genehmigt.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags durch nicht rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Termine angemessen zu verschieben. Entstehen dem Auftragnehmer hierdurch zusätzliche Kosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung wie folgt fällig:
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss nicht nach, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "verbindlich" oder "Fix" bezeichnet sind.
(2) Der Auftragnehmer ist von der Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen befreit, soweit die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Hindernisse oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
(3) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftragnehmer kann wählen, ob er den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Leistung erbringt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber wahlweise Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Betrag begrenzt, der typischerweise vorhersehbar ist, maximal jedoch auf den vereinbarten Auftragswert.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten). Die Haftung für die Rechtskonformität der vom Auftraggeber eingestellten Inhalte liegt allein beim Auftraggeber.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Werke für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken ein Urhebervermerk (z. B. "Webdesign by ELCOMFUTURE") anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Entfernen dieses Vermerks ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.
(4) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung das Eigentum an den von ihm bereitgestellten und in die Website integrierten Inhalten (Texte, Bilder, Logos).
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
(3) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
(1) Verträge über einmalige Dienstleistungen können nicht ordentlich gekündigt werden. Verträge über laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Hosting) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt und die andere Partei unter Androhung der Kündigung erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Stand: Februar 2024